Allgemeine Geschäftsbedingungen der SysTech GmbH

1. Geltungsbereich
Sämtliche Vereinbarungen und Leistungen der SysTech GmbH (im folgenden SysTech genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von SysTech auch im Falle einer Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die Auftragsabwicklung bei SysTech mit Hilfe automatischer Datenverarbeitungsanlagen erfolgt.

2. Vertragsabschluss
Angebote von SysTech sind freibleibend. Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Bei kurzfristigen Lieferungen gilt als Auftragsbestätigung.

3. Lieferung und Lieferverzug
Dem Besteller übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie von SysTech schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsprobleme sind von SysTech - auch soweit sie bei Zulieferern eintreten - selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung des Hindernisses und dessen Folgewirkungen notwendigen, angemessenen Zeitraum. SysTech ist zu Teillieferungen berechtigt, sie sind vom Besteller, soweit ihm zumutbar, anzunehmen.

Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzuges sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SysTech beruht.

4. Versand und Gefahrenübergang
Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager SysTech. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Besteller über, sobald die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über.

5. Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen von SysTech berechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Verpackung, Fracht, Versicherung und jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen netto zu leisten. Soweit nichts abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen ab Abrechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto, ohne jeden Abzug zu leisten. SysTech ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz, ansonsten bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. SysTech behält sich vor, gegenüber dem Käufer, der Unternehmer ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen von SysTech gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Bestellers.

Eventuell ausstehende Teillieferungen können bis zur restlosen Begleichung aller offenen Forderungen zurückgehalten werden sowie über den Liefergegenstand anderweitig verfügt werden. Die Lieferzeit verlängert sich in diesem Falle um einen angemessenen Zeitraum.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung gegen etwaige von SysTech bestrittene Gegenansprüche sind unzulässig. Die im freien Ermessen von SysTech stehende Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

SysTech ist berechtigt, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt
SysTech behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Forderungen vor. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen, sind SysTech unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen an SysTech ab. Der Besteller ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner SysTech bekanntzugeben. SysTech ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Bestellers offzulegen.

Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von SysTech gelieferten Waren durch den Besteller erfolgt für SysTech. SysTech erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.

Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt SysTech Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Alle Kosten, die durch die Wahrnehmung von Eigentumsrechte entstehen, sind vom Besteller zu tragen.

7. Gewährleistung
SysTech gewährleistet, dass die gelieferte Hard- und Software frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist und für den in den Benutzerhandbüchern beschriebenen Einsatz geeignet sind. Jeder Besteller oder Wiederverkäufer entscheidet alleinverantwortlich, ob eine bei SysTech bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Tage der Lieferung an den Besteller.

Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu überprüfen. Mängel und Fehler müssen SysTech innerhalb von 8 Tagen ab Anlieferung, oder, soweit es sich um versteckte Mängel oder Fehler handelt, ab Kenntniserlangung, schriftlich angezeigt werden, sonst sind etwaige Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Im Falle einer berechtigten Reklamation leistet SysTech nach ihrer Wahl Ersatz oder Nachbesserung im Rahmen der Garantie des Herstellers. Ferner ist SysTech berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern, Lieferanten und Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken. Bei einer fehlgeschlagenen Nachbesserung wird der Besteller der SysTech eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einräumen.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind. Der Besteller trägt die Kosten einer nicht berechtigten oder unvollständigen Rücksendung. SysTech ist berechtigt, für derartige Rücksendungen nach ihrer Wahl entweder eine Kostenpauschale von Euro 50,00 zu erheben oder aber spezifisch abzurechnen.

8. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen SysTech sowie ihre Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Ein Schadensersatzanspruch wird jedoch in jedem Fall durch die Höhe des Bestellwertes begrenzt.

9. Embargobestimmungen
Der Besteller hat Kenntnis davon genommen, dass die von SysTech gelieferten Waren teilweise bestimmten Exportbestimmungen unterliegen und verpflichtet sich, die ihm von SysTech mitgeteilten Beschränkungen einzuhalten.

Die gelieferten Waren unterliegen deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus und des Office of Export Control in Washington möglich. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

10. Unwirksamkeit einer Klausel
Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Bonn. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes und des Einheitlichen Kaufabschlußgesetztes Anwendung.